Info-Webinar: Bauleitplanverfahren folgen rechtlicher Vorgabe
19. Januar 2023
Bauvorhaben und die begleitende Bauleitplanung unterliegen in Deutschland rechtlich vorgegebenen Prozessen. Mitunter sind diese durchaus komplex. Um über den grundsätzlichen Ablauf eines Bauleitverfahrens zu informieren und mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern Fragen rund um das Thema der Bauleitplanung zu klären, lud die Stadt Bad Bramstedt am Mittwoch, den 11.01.2023, zu einem Online-Webinar ein. Referent der Veranstaltung war Christian Evers, Geschäftsführer von Evers & Partner Stadtplaner PartGmbB aus Hamburg.
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Was gehört zu einem Bauleitplanverfahren und was genau ist ein Bebauungsplan? Welche Schritte werden im Verfahren durchlaufen und an welche rechtlichen Vorgaben müssen sich die Beteiligten im Prozess halten? Um diese und weitere Fragen drehte sich das Webinar. Am konkreten Beispiel eines Bauleitplanverfahrens der Stadt Ahlerstedt, einer Gemeinde im Landkreis Stade, führte Referent Christian Evers die Teilnehmenden in das Thema ein. Zu Beginn des 40-minütigen Vortrags wurde den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern ein Einblick in das Baurecht und den Ablauf eines Normalverfahrens gegeben. Anschließend drehte sich die Veranstaltung um die zweistufige Beteiligung, den Abwägungsprozess und den Satzungsbeschluss im Rahmen des Verfahrens.
Frühzeitige Beteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entwicklung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ist rechtlich geregelt und erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig nach dem Aufstellungsbeschluss. In der ersten Phase, der frühzeitigen Beteiligung, werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die allgemeine Öffentlichkeit über das erarbeitete Planungskonzept zu einem Bauvorhaben und die dazu erstellten Gutachten informiert. Nach einer Auswertung des Feedbacks werden Planungskonzept und gegebenenfalls Gutachten überarbeitet.
Öffentliche Auslegung
Es folgt der Auslegungsbeschluss und die zweite Phase – die förmliche Beteiligung. Christian Evers unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Stellungnahme in dieser Phase schriftlich erfolgen muss, um rechtlich gültig und von den Verantwortlichen in die Abwägung einbezogen werden zu müssen.
Auswertung der Beteiligung
Nach der förmlichen Beteiligung sind die Verantwortlichen dazu verpflichtet, die Stellungnahmen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Einreichenden über ihren Umgang damit zu informieren. Werden aufgrund der neuen Informationen Änderungen am Bebauungsplan vorgenommen, beginnt der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut.
„Zentrales Element des Abwägungsprozesses ist die gemeindliche Abwägungspflicht.“, erklärt Christian Evers. Bei Bauvorhaben besteht ein großes Interessengeflecht der Bürger:innen und der öffentlichen Täger, die bisweilen im Konflikt stehen. Sie müssen demnach gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Es werden Prioritäten gesetzt, Kompromisse und politische Entscheidungen getroffen. „Hier gibt es kein richtig oder falsch“, so Evers. Nach der Abwägung werden die Ergebnisse der Beteiligung und eine Erklärung zu den getroffenen Entscheidungen öffentlich bekanntgegeben.
Nach den ausführlichen Erläuterungen des Referenten wurden verschiedene Fragen der Teilnehmenden in einer halbstündigen Fragerunde geklärt. Mit detaillierten, fachlichen Antworten und durch den Einbezug von realen Beispielen machte der Referent das Thema für die Teilnehmenden nahbar und verständlich. Zukünftig könnten weitere Informationsveranstaltungen folgen.