Das Plangebiet südlich der Segeberger Straße umfasst eine Fläche von 168.000 m². Davon sind 34.000 m² Biotopflächen, die im Zuge der Quartiersentwicklung als naturbelassene Grünflächen erhalten werden. Zusätzlich sind Flächen Dritter (ca. 21.000 m²) in dem Gebiet enthalten. Das für den Bau vorgesehene Entwicklungsgebiet der Deutschen Habitat hat nunmehr eine Fläche von 113.000 m².
Im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens wird die konkrete Gestaltung des Entwicklungsgebiets erarbeitet. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Planung stehen schon jetzt fest:
Auf Basis des Siegerentwurfs aus dem Qualifizierungsverfahren wird ein Vorentwurf für den Bebauungsplan erarbeitet.
Voraussetzung für die Errichtung eines Wohnquartiers ist ein formaler Bebauungsplan. Darin wird festgesetzt, welche Nutzung auf den zu bebauenden Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür bilden das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Beschluss der Stadt Bad Bramstedt zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss) bildet die Grundlage für die neue Quartiersplanung südlich der Segeberger Straße. Neben dem Vorentwurf für den Bebauungsplan (Planungskonzept) werden im Rahmen des Verfahrens auch alle notwendigen Gutachten erarbeitet (u.a. Bodengutachten/ Geothermisches Gutachten, Entwässerungskonzept, Verkehrsgutachten, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzfachbeitrag, grünordnerischer Fachbeitrag, Umweltprüfung und Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung).
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die Bürgerinnen und Bürger über das generelle Planungskonzept, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen umfassend unterrichtet. Im Rahmen dieser sog. frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 (1) BauGB) erhalten sie so frühzeitig die Gelegenheit sich zum Vorentwurf des Bauleitplanverfahrens zu äußern, ggf. Bedenken auszusprechen und diese zu erörtern.
Im Anschluss daran erfolgt die Auswertung der Beteiligungsergebnisse sowie die Abwägung der unterschiedlichen Belange. Gegebenenfalls ist die Planungskonzeption noch einmal anzupassen und noch weitere Fachgutachten zu erstellen. Die Planungsunterlagen werden im Anschluss öffentlich ausgelegt und es erfolgt eine förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden.
Sollten keine wesentlichen Änderungen der Planung erforderlich sein, fasst die Politik den Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB zum Bebauungsplan. Somit besteht für das Grundstück Planrecht und es kann eine Baugenehmigung für das neue Quartier erteilt werden.
Schematische Übersicht Bebauungsplanverfahren